21.08.2021, 14:18 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.08.2021, 14:18 von HLO83.)
Hallo liebes Forum,
In Tab1 haben wir folgende Daten:
Wohnung Nr Anreisedatum Abreisedatum
2 01.08.2021 08.08.2021
13 17.07.2021 31.07.2021
In Tab 2 möchten wir nun die Belegung je Wohnung in einer Tabelle wie folgt automatisch gefüllt bekommen:
Wohnung 2 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 usw.
Jan 21
Feb 21
Mrz 21
Apr 21
Mai 21
Jun 21
Jul 21
Aug 21
Sep 21
Okt 21
Nov 21
Dez 21
In der obigen Tabelle für Wohnung Nr 2 sollten also im August 21 die Tage 01.-08.08. mit einem "x" automatisch markiert werden, wenn die Daten in Tab 1 eingetragen werden.
Ich bin gespannt auf Eure Vorschläge; im Anhang findet ihr noch zwei Bilder, die etwas schöner veranschaulichen was ich meine.
Was mich mehr verwundert ist
1. die Ungeduld der Fragesteller. "Hey, ich habe vor einer Stunde gefragt und noch keine Lösung da, da muss ich mal schnell noch in einem anderen Forum fragen."
2. die Uneinsichtigkeit eine Musterdatei hochzuladen. "Hey, jetzt soll ich mir noch die Mühe machen eine Musterdatei hochzuladen. Da muss ich mal schnell noch in einem anderen Forum fragen."
3. das die Meinung vorherrscht, dass ein Bild das ganze besser veranschaulicht. "Ich fahre übrigens nicht mehr in den Urlaub. Bilder veranschaulichen Bali ja so viel schöner."
Gruß,
Pawel Popolski
Logik hat immer ein eindeutiges Ergebnis, folgt aber nicht zwingend einem eindeutigen Weg.
21.08.2021, 15:06 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.08.2021, 15:09 von Pawelpopolski.)
(21.08.2021, 14:18)HLO83 schrieb: In der obigen Tabelle für Wohnung Nr 2 sollten also im August 21 die Tage 01.-08.08. mit einem "x" automatisch markiert werden, wenn die Daten in Tab 1 eingetragen werden.
1. Wo findet man die Tage in der obigen Tabelle?
2. Suche mal mit Google nach 'belegungskalender ferienwohnung kostenlos'
Gruß,
Pawel Popolski
Logik hat immer ein eindeutiges Ergebnis, folgt aber nicht zwingend einem eindeutigen Weg.
Logisch!
Es ist in Deutschland auch erlaubt, mit dem Auto 300 km/h zu fahren.
Wenn es der geneigte Fahrer vor einem Kindergarten macht …
… darf er sich nicht wundern, wenn er Reaktionen hervorruft.
Schließlich ist es auch im obigen Link nicht verboten, auch den zweiten Satz zu lesen!
Ich gehe mal davon aus, dass die Fragestellerin den Fakt überhaupt nicht kannte. Mir ging es um die Tatsache, dass es hier erlaubt ist und somit das 'ausrotten' nicht möglich ist.
Gruß,
Pawel Popolski
Logik hat immer ein eindeutiges Ergebnis, folgt aber nicht zwingend einem eindeutigen Weg.
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