18.01.2021, 10:34
Moin!
Das BUrlG geht ja von einer 6-Tage-Woche (gem. Werktagsregelung in Deutschland) aus.
Der Mindesturlaub lt. Gesetz beträgt 24 Tage (6-Tage-Woche).
Nimmt der AN einen Tag in der Woche, hat er nach dieser Regelung nur 1/24stel des U genommen.
Bei einer 5-Tage-Woche (20 Tage) wären es aber mehr, nämlich 1/20stel.
Und da der TE im Einzelhandel arbeitet, ist sein Verfahren üblich (Samstag normaler Werktag, dennoch ist ein Tag Freizeit in der Woche garantiert)!
In der Regel ist dem BUrlG hier noch der Manteltarifvertrag aufgestülpt, heißt mehr Rechte für die AN.
Ich nehme an, dass es hier um 2 bis 3 Tage geht.
Gruß Ralf
Zitat:In einer 5 Tage-Woche werden 6 Tage Urlaub berechnet (ich würde mich aufregen).Kommt drauf an!
Das BUrlG geht ja von einer 6-Tage-Woche (gem. Werktagsregelung in Deutschland) aus.
Der Mindesturlaub lt. Gesetz beträgt 24 Tage (6-Tage-Woche).
Nimmt der AN einen Tag in der Woche, hat er nach dieser Regelung nur 1/24stel des U genommen.
Bei einer 5-Tage-Woche (20 Tage) wären es aber mehr, nämlich 1/20stel.
Und da der TE im Einzelhandel arbeitet, ist sein Verfahren üblich (Samstag normaler Werktag, dennoch ist ein Tag Freizeit in der Woche garantiert)!
In der Regel ist dem BUrlG hier noch der Manteltarifvertrag aufgestülpt, heißt mehr Rechte für die AN.
Zitat:Was heißt, der Arbeitnehmer ist 2/3 Tage krank, 2/3 von was?
Ich nehme an, dass es hier um 2 bis 3 Tage geht.
Gruß Ralf